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NIS-2 / neues BSIG

Ist euer Unternehmen von NIS-2 betroffen?

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Je nach Sektor und Unternehmensgröße gelten Registrierungs-, Sicherheits- und Meldepflichten. Mit drei Fragen bekommt ihr eine erste Einordnung — nach den Kriterien des Gesetzes (Anlagen 1 und 2 BSIG) und des BSI.

Schritt 1 von 3

Gehört euer Unternehmen zu einem dieser Sonderfälle?

Diese Einrichtungen sind unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen.

Schritt 2 von 3

In welchem Sektor ist euer Unternehmen tätig?

Anlage 1 — Sektoren hoher Kritikalität
Anlage 2 — sonstige kritische Sektoren
Schritt 3 von 3

Wie groß ist euer Unternehmen?

Was betroffene Einrichtungen jetzt tun müssen
  • Registrierung beim BSI — spätestens drei Monate, nachdem die Einrichtung erstmals als betroffen gilt (BSI-Portal, Login über „Mein Unternehmenskonto").
  • Risikomanagement nach § 30 BSIG: geeignete Maßnahmen nach Stand der Technik, inklusive Lieferkette und Notfall-/Weiterbetriebskonzepten.
  • Meldepflichten nach § 32 BSIG: erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich melden.
  • Geschäftsleitung: muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen.

Hinweis: Dieser Check ist eine erste Orientierung nach den Kriterien des BSIG (Anlagen 1 und 2) und den Größenschwellen laut BSI — er ist, wie auch die BSI-Betroffenheitsprüfung selbst, nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung werden hier nicht abgebildet. Verbindliche Grundlage: BSIG (gesetze-im-internet.de) · offizielle Prüfung: BSI-Betroffenheitsprüfung.

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