NIS-2 / neues BSIG
Ist euer Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Je nach Sektor und Unternehmensgröße gelten Registrierungs-, Sicherheits- und Meldepflichten. Mit drei Fragen bekommt ihr eine erste Einordnung — nach den Kriterien des Gesetzes (Anlagen 1 und 2 BSIG) und des BSI.
Gehört euer Unternehmen zu einem dieser Sonderfälle?
Diese Einrichtungen sind unabhängig von der Unternehmensgröße betroffen.
In welchem Sektor ist euer Unternehmen tätig?
Wie groß ist euer Unternehmen?
- Registrierung beim BSI — spätestens drei Monate, nachdem die Einrichtung erstmals als betroffen gilt (BSI-Portal, Login über „Mein Unternehmenskonto").
- Risikomanagement nach § 30 BSIG: geeignete Maßnahmen nach Stand der Technik, inklusive Lieferkette und Notfall-/Weiterbetriebskonzepten.
- Meldepflichten nach § 32 BSIG: erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich melden.
- Geschäftsleitung: muss die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich regelmäßig schulen lassen.
Hinweis: Dieser Check ist eine erste Orientierung nach den Kriterien des BSIG (Anlagen 1 und 2) und den Größenschwellen laut BSI — er ist, wie auch die BSI-Betroffenheitsprüfung selbst, nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung werden hier nicht abgebildet. Verbindliche Grundlage: BSIG (gesetze-im-internet.de) · offizielle Prüfung: BSI-Betroffenheitsprüfung.